§ 1 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Anbieterin Marie-Luise Grübler, Rehefelder Str. 92, 01127 Dresden (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Der Auftraggeber versichert, dass er Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Angebotes durch den Auftraggeber zustande. Die Zusendung einer E-Mail ist ausreichend. Anfragen zur Abgabe eines Angebotes sind für den Auftragnehmer unverbindlich. Der Auftraggeber kann ein Angebot nur innerhalb von 30 Tagen annehmen.

(2) Mit Vertragsschluss akzeptiert der Auftraggeber die AGB des Auftragnehmers.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der Auftraggeber kann den Vertragstext ausdrucken oder abspeichern.

(4) Der Auftraggeber stimmt der Kommunikation per E-Mail zu. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass E-Mails ihn erreichen können und sein Postfach und den Spam-Ordner regelmäßig auf Eingänge zu kontrollieren.

§ 3 Leistungen

(1) Der Auftragnehmer schuldet nur die im vom Auftraggeber angenommenen Angebot/Vertrag vereinbarten Leistungen. Die Leistungen beziehen sich jeweils nur auf den vom Auftraggeber zu benennenden Internetauftritt. Auftritte in sozialen Netzwerken sind hiervon nicht umfasst, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Soweit nicht anders vereinbart ist die Hauptleistung die Betreuung der SEA-Maßnahmen des Auftraggebers und Ziel die benannte Webseite des Auftraggebers mittels Kampagnen zu bewerben.

(2) Für darüber hinausgehende Leistungen ist eine gesonderte Vergütung fällig. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab über die Kosten für Sonderleistungen. Der Auftraggeber erbringt insbesondere keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere der datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.

(3) Das Vertragsverhältnis ist ein Dienstvertrag, der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg und keine Gewährleistung oder Garantie.

(4) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet und hat dem Auftragnehmer den erforderlichen Zugang und alle erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen, um die vereinbarten Leistungen erfüllen zu können. Dies beinhaltet insbesondere den Verwaltungszugriff auf den Google Ads Account und den Zugriff auf Google Analytics mit Bearbeitungsrechten des Auftraggebers.

(5) Der Auftragnehmer ist zur Beauftragung von Subunternehmen befugt, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf.

(6) Der Auftragnehmer ist in der Wahl geeigneter Mittel zur Auftragserfüllung grundsätzlich frei. Budget, Ziel und Ausgestaltung der Kampagnen ergeben sich aus dem Angebot des Auftragnehmers.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt Leistungen zu verweigern, wenn hiermit gegen die Nutzungsbedingungen einer Plattform (z.B. Google) verstoßen wird, auf jener die Werbemaßnahmen erfolgen sollen.

(8) Der Auftragnehmer schuldet keine wirtschaftliche Verbesserung der Umsätze des Auftraggebers oder eine Erhöhung von Traffic, Follower- oder Like-Zahlen, sowie keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen.

(9) Soweit keine Suchmaschine explizit benannt ist, beziehen sich die Leistungen des Auftragnehmers auf die Suchmaschine Google.

(10) Die vereinbarte Vergütung beinhalte maximal zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der erstellten Texte und recherchierten Keywords. Darüber hinausgehende Korrekturen sind gesondert zu vergüten. Die Korrekturvorlage ist vom Auftraggeber unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Die Freigabe ist bei Einverständnis in Textform (z.B. E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Ohne erteilte Freigabe erfolgt keine Ausführung der Arbeiten.

§ 3a Werbebudget

(1) Der Auftraggeber kann das zur Verfügung gestellte Werbebudget frei wählen. Dieses Budget ist in der vereinbarten Vergütung des Auftragnehmers nicht enthalten. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber ein geeignetes Werbebudget vorschlagen.

(2) Das Werbebudget ist vom Auftraggeber direkt an Google zu zahlen. Der Auftragnehmer übernimmt keine treuhänderische Tätigkeit.

§ 3b Urheberrechte, Markenrechte

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt Marken und andere geschützte Inhalt des Auftraggebers zu verwenden, wenn dies zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist.

(2) Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber ein zeitlich unbeschränktes und inhaltlich auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten, das unter der aufschiebenden Bedingung der fälligen Zahlung der vereinbarten Vergütung steht.

(3) Soweit Änderungen an den zur Verfügung gestellten Texten vom Auftraggeber vorgenommen werden, ist die Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich.

§ 3c Leistungszeit / Lieferfristen

(1) Eine vereinbarte Leistungszeit und Lieferfristen bedürfen zur Wirksamkeit der Textform.

(2) Die Lieferfrist verlängert sich aufgrund höherer Gewalt oder bei Unterbleiben der Mitwirkungspflichten, insbesondere der Auskunftserteilung, Zugangsbewährung und Freigabe des Auftraggebers entsprechend. Ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht hieraus nicht.

§ 4 Zahlungsmodalitäten, Anzahlung

(1) Die Zahlungsmethoden richten sich nach der Vereinbarung der Parteien. Die Zahlung erfolgt per Überweisung (Rechnung oder Vorkasse) oder SEPA-Lastschrift. Im Falle einer SEPA-Lastschrift erfolgt der Einzug innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungstellung vom angegebenen Konto des Auftraggebers. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage vor dem Fälligkeitstermin verkürzt. Rücklastschriften bei nicht ausreichender Deckung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(2) Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung für die erste Vertragslaufzeit zu zahlen.

(3) Die Fälligkeit richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zahlungszielen. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt das Zahlungsziel mit Rechnungsstellung 7 Tage. Der Auftraggeber kommt bereits durch Versäumung des Zahlungstermins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Auftragnehmer für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

(4) Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Auftragnehmer nicht aus.

(5) Die Aufrechnung gegenüber dem Auftragnehmer steht dem Auftraggeber nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragnehmer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Auftraggeber nur insoweit ausüben, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Laufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von 1 Monat ordentlich kündbar.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung trotz Mahnung in Verzug ist oder die Mitwirkungspflichten verweigert.

(3) Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Für den Zeitpunkt der Kündigung, ist der Zugang der Kündigungserklärung maßgeblich.

§ 6 Haftung

(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit des Kunden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Die Haftung für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.

(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Die Einschränkungen nach Abs. 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 7 Referenzen

Der Auftragnehmer ist berechtigt Firmennamen des Auftraggebers als Referenz auf seiner Webseite, in Printmedien, Flyern und seinen Social Media Auftritten unentgeltlich zu veröffentlichen. Dies beinhaltet auch die Wiedergabe etwaig markenrechtlich/urheberrechtlich geschützter Logos des Auftraggebers.

§ 8 Rechte Dritter

(1) Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer eigene Inhalte für die Ausarbeitung und Durchführung von Kampagnen zur Verfügung stellt, gilt Folgendes: Der Auftraggeber bestätigt hiermit gegenüber dem Auftragnehmer der Rechteinhaber der zur Verfügung gestellten Materialien zu sein und insbesondere keine Rechte Dritter zu verletzen.

(2) Der Auftraggeber ist für die Inhalte der von Ihm zur Verfügung gestellten Materialien verantwortlich. Der Auftragnehmer macht sich diese nicht zu Eigen und ist auch nicht verpflichtet diese auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

(3) Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber pornografische, rechts- oder linksextremistische, rassistische, diskriminierende, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte nicht dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.

(4) Wird der Auftragnehmer dennoch von Dritten oder staatlichen Institutionen wegen der Verletzung Ihrer Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien in Anspruch genommen, so verpflichtet der Auftraggeber sich, den Auftragnehmer von allen Ansprüchen und resultierenden freizustellen.

§ 9 Geheimhaltung

(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.

(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.

(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.

(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,

a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,

b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch den Auftraggeber bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,

c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,

d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,

e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat,

f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Auftragnehmer, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung des Auftraggebers vorliegt.

(2) Soweit der Auftraggeber die Daten von Dritten übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.

(3) Die Rechte des Auftraggebers bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:

  • Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
  • Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
  • Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
  • Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
  • Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Artikel 21 – Widerspruchsrecht
  • Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
  • Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

(4) Zur Ausübung der Rechte, wird der Auftraggeber bzw. der Betroffene gebeten sich per E-Mail an den Auftragnehmer oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

(5) Der Auftragnehmer versichert angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und das Risiko für die betroffenen Personen zu reduzieren.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggebern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist der Sitz des Auftragnehmers in Dresden.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Stand: 15.03.2019

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